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   OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2004 - 2 B 11152/04.OVG   

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https://dejure.org/2004,10670
OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2004 - 2 B 11152/04.OVG (https://dejure.org/2004,10670)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.07.2004 - 2 B 11152/04.OVG (https://dejure.org/2004,10670)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Juli 2004 - 2 B 11152/04.OVG (https://dejure.org/2004,10670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung einer Entlassungsverfügung; Entlassung von Lehramts-Referendaren aus dem Vorbereitungsdienst; Voraussetzungen der Entlassungstatbestände

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; LBG § 42; ; LBG § 42 Abs. 1; ; LBG § 42 Abs. 2; ; LBG § 42 Abs. 2 Satz 1; ; Landesverordnung... über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien § 1; ; Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien § 1 Abs. 1; ; Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien § 1 Abs. 1 Satz 1; ; Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien § 9; ; Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien § 9 Abs. 1; ; Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien § 9 Abs. 1 Satz 2; ; Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien § 13; ; Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien § 13 Satz 2; ; Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien § 13 Satz 2 Nr. 1; ; Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien § 13 Satz 2 Nr. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorbereitungsdienst (Entlassung) - Entlassung wegen Leistungsmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 253
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2004 - 2 B 11152/04
    Sie ist jedoch zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter gerechtfertigt (vgl. zu dieser Anforderung allgemein: BVerfGE 7, 377 [407]; 69, 209 [218]).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83

    Steuerberaterprüfung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2004 - 2 B 11152/04
    Sie ist jedoch zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter gerechtfertigt (vgl. zu dieser Anforderung allgemein: BVerfGE 7, 377 [407]; 69, 209 [218]).
  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 6 CS 19.481

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf bei mangelnder charakterlicher Eignung

    Diese Vorschrift schränkt die Möglichkeit der Entlassung nicht nur dort ein, wo der Vorbereitungsdienst als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG qualifizieren ist (etwa OVG RhPf, B.v. 30.7.2004 - 2 B 11152/04 - NVwZ-RR 2005, 253 zur Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst), sondern auch dort, wo ein Vorbereitungsdienst - wie hier - für eine Beamtenlaufbahn abgeleistet wird, dessen Abschluss nicht den Zugang zu einer Beschäftigung außerhalb des Beamtenverhältnisses ermöglicht (z.B. OVG NW 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 17 m.w.N. zur Entlassung eines Kommissaranwärters).
  • VGH Bayern, 30.08.2019 - 3 ZB 18.508

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Diese Vorschrift schränkt die Möglichkeit der Entlassung nicht nur dort ein, wo der Vorbereitungsdienst als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinn von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu qualifizieren ist (etwa OVG RhPf, B.v. 30.7.2004 - 2 B 11152/04 - NVwZ-RR 2005, 253 zur Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst), sondern auch dort, wo ein Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn abgeleistet wird, dessen Abschluss nicht den Zugang zu einer Beschäftigung außerhalb des Beamtenverhältnisses ermöglicht (z.B. OVG NW, B.v. 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 17f. m.w.N. zur Entlassung eines Kommissaranwärters; BayVGH, B.v. 2.5.2019 - 6 CS 19.481 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 08.02.2021 - 6 CS 21.111

    Fristlose Entlassung eines Polizeimeisteranwärters aufgrund des Verdachts rechter

    Diese Vorschrift schränkt die Möglichkeit der Entlassung nicht nur dort ein, wo der Vorbereitungsdienst als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinn von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu qualifizieren ist (etwa OVG RhPf, B.v. 30.7.2004 - 2 B 11152/04 - NVwZ-RR 2005, 253 zur Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst), sondern auch dort, wo ein Vorbereitungsdienst - wie hier - für eine Beamtenlaufbahn abgeleistet wird, dessen Abschluss nicht den Zugang zu einer Beschäftigung außerhalb des Beamtenverhältnisses ermöglicht (z.B. OVG NW, B.v. 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 17 ff. m.w.N. zur Entlassung eines Kommissaranwärters).
  • VG München, 25.03.2020 - M 5 S 20.1173

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen eines charakterlichen

    Diese Vorschrift schränkt die Möglichkeit der Entlassung nicht nur dort ein, wo der Vorbereitungsdienst als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinn von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland / Grundgesetz -GG zu qualifizieren ist (etwa OVG RhPf, B.v. 30.7.2004 - 2 B 11152/04 - NVwZ-RR 2005, 253 zur Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst), sondern auch dort, wo ein Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn abgeleistet wird, dessen Abschluss nicht den Zugang zu einer Beschäftigung außerhalb des Beamtenverhältnisses ermöglicht (z.B. OVG NW, B.v. 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 17f. m.w.N. zur Entlassung eines Kommissaranwärters; BayVGH, B.v. 2.5.2019 - 6 CS 19.481 - juris Rn. 13).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 3 Sa 725/06

    Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses unter auflösender Bedingung

    Eine derartige Ausgestaltung dient nicht nur dem fiskalischen Interesse an der Vermeidung nutzlosen Ausbildungsaufwands, sondern auch unmittelbar der Gewährleistung eines geordneten Unterrichtsbetriebs und damit insbesondere dem Schutz der Ausbildungsansprüche der Schüler (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2004 - 2 B 11152/04 -, NVwZ-RR 2005, 253 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2008 - 4 S 2901/07

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf

    Davon ist bisher auch, soweit ersichtlich, die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte einhellig ausgegangen, wie das Verwaltungsgericht zu Recht hervorgehoben hat (vgl. dazu etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.07.2004 - 2 B 11152/04 -, NVwZ-RR 2005, 253; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2006 - 6 B 2195/06 -, BeckRS 2007, 20214; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.09.2007 - 5 ME 265/07 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 1 A 3443/06

    Voraussetzungen des Ausschlusses eines Anspruchs auf Umwandlung eines

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22. April 1991 - 1 D 62.90 -, BVerwGE 93, 78 (= Juris Rn. 97 ff.): Entfernung bei ununterbrochenem Fernbleiben vom Dienst über einen Zeitraum von sieben Wochen, vom 31. August 1999 - 1 D 12.98 -, BVerwGE 111, 1 (= Juris Rn. 40 ff.): Entfernung bei siebenmaligem Fernbleiben vom Dienst innerhalb von eineinhalb Jahren an insgesamt 31 Tagen, vom 6. Mai 2003 - 1 D 26.02 -, Juris Rn. 54, und vom 23. Februar 2005 - 1 D 1.04 -, NVwZ-RR 2005, 253 (= Juris Rn. 113 f.); siehe auch BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007, a.a.O. (= Juris Rn. 41 f.).
  • VG Bayreuth, 13.01.2022 - B 5 S 21.1214

    Entlassung einer Beamtin auf Widerruf im Vorbereitungsdienst wegen ungenügender

    Diese Vorschrift schränkt die Möglichkeit der Entlassung nicht nur dort ein, wo der Vorbereitungsdienst als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinn von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu qualifizieren ist (etwa OVG RhPf, B.v. 30.7.2004 - 2 B 11152/04 - NVwZ-RR 2005, 253 zur Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst), sondern auch dort, wo ein Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn abgeleistet wird, dessen Abschluss nicht den Zugang zu einer Beschäftigung außerhalb des Beamtenverhältnisses ermöglicht (z.B. OVG NW, B.v. 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 17f. m.w.N. zur Entlassung eines Kommissaranwärters; BayVGH, B.v. 2.5.2019 - 6 CS 19.481 - juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2007 - 5 ME 265/07

    Entlassung einer Beamten auf Widerruf wegen mangelnder fachlicher Leistung und

    Diese Voraussetzungen sind insbesondere dann gegeben, wenn der Beamte unzulängliche Leistungen erbringt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267 ; Beschl. v. 9.10.1987 - BVerwG 2 B 74.77 -, Buchholz 237.0 § 39 LBG BaWü Nr. 3, S. 6 ; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, RiA 1998, 155; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.7.2004 - 2 B 11152/04 -, NVwZ-RR 2005, 253).
  • VG München, 21.06.2022 - M 5 K 21.4711

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Nichterreichens des

    Diese Vorschrift schränkt die Möglichkeit der Entlassung nicht nur dort ein, wo der Vorbereitungsdienst als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinn von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland / Grundgesetz- GG zu qualifizieren ist (etwa OVG RhPf, B.v. 30.7.2004 - 2 B 11152/04 - NVwZ-RR 2005, 253 zur Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst), sondern auch dort, wo ein Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn abgeleistet wird, dessen Abschluss nicht den Zugang zu einer Beschäftigung außerhalb des Beamtenverhältnisses ermöglicht (z.B. OVG NW, B.v. 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 17f. m.w.N. zur Entlassung eines Kommissaranwärters; BayVGH, B.v. 2.5.2019 - 6 CS 19.481 - juris Rn. 13).
  • VG Bayreuth, 16.06.2021 - B 5 S 21.416

    Beweisverwertungsverbot im Entlassungsverfahren (verneint), persönliche

  • OVG Sachsen, 05.08.2011 - 2 B 259/10

    Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst, Anforderungen an

  • VG Bayreuth, 03.02.2021 - B 5 S 20.1488

    Charakterliche Nichteignung für den Polizeivollzugsdienst bei beharrlicher

  • VG Bayreuth, 24.05.2022 - B 5 K 21.1070

    Beamtenverhältnis auf Widerruf, Entlassung, persönliche (charakterliche) Eignung,

  • VG Bayreuth, 18.12.2020 - B 5 S 20.1240

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf, Berechtigte Zweifel an persönlicher

  • VG München, 02.10.2023 - M 5 S 23.2546

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt, Entlassung aus dem

  • VG Bayreuth, 17.03.2023 - B 5 S 23.128

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf aus dem Vorbereitungsdienst, Bundespolizei,

  • VG Bayreuth, 29.03.2022 - B 5 K 21.164

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, Persönliche (charakterliche)

  • VG Bayreuth, 10.12.2019 - B 5 K 18.670

    Mangelnde Reife eines Polizeimeisteranwärters

  • VG Bayreuth, 15.03.2021 - B 5 S 21.177

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, Persönliche (charakterliche)

  • VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 5 S 21.1054

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen Zweifeln an seiner

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